Du träumst davon, mit deinem eigenen Business durchzustarten? Dir schweben sicher unzählige Geschäftsideen vor. Bevor du all deine Pläne in die Tat umsetzen kannst, musst du noch eine entscheidende Sache erledigen: deine Steuernummer beantragen. Als Unternehmer musst du diese Nummer auf Rechnungen und auch auf deiner Steuererklärung angeben. Sie spielt außerdem für deine Existenzgründung eine wichtige Rolle: Du benötigst sie, um dein Unternehmen anzumelden. Wie du deine Steuernummer beantragen kannst und wozu sie noch wichtig ist, erklären wir dir in diesem Beitrag.
Was ist die Steuernummer?
Innerhalb von Deutschland erhält jede natürliche oder juristische Person eine Steuernummer. Das jeweilige Finanzamt teilt dir deine Steuernummer zu. Welches Finanzamt für dich zuständig ist, ist von deinem Wohnsitz abhängig. Die Steuernummer ermöglicht dem Finanzamt eine eindeutige Zuordnung jeder Person und jedes Unternehmens. Daher ist die Angabe auf der Steuererklärung unverzichtbar, da sonst womöglich ein großes Durcheinander bei den Finanzbehörden entstehen würde. Außerdem ist sie ein zwingender Bestandteil deiner Rechnungen. Sie dient auch dazu, die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie weitere Steuerarten zu ermitteln und abzurechnen.
Im Laufe deines Lebens kann sich deine persönliche Steuernummer ändern. Beispielsweise wenn du umziehst, heiratest oder dich selbstständig machst. Deine Steuernummer besteht aus verschiedenen Codes, welche aufgrund der Einführung des sogenannten ELSTER-Verfahrens deutschlandweit vereinheitlicht wurden. Der Begriff ELSTER steht für Elektronische Steuererklärung und umfasst die Abwicklung der Steueranmeldungen sowie Steuererklärungen über das Internet. Vor der Vereinheitlichung war die Nummer länderbezogen und wies Codes mit einer Länge von 10 bis 11 Ziffern auf. Heute setzt sich deine Steuernummer aus 13 Ziffern zusammen, wobei die ersten vier die des Bundesfinanzamtes sind.
Lesetipp: Hier findest du den ultimativen Leitfaden, der dir beim Unternehmen gründen hilft.
Eine Steuernummer dient also der eindeutigen Zuordnung von Personen oder Unternehmen. Eine Privatperson kann also keine zweite Steuernummer beantragen. Als Unternehmer hingegen kannst du für jedes weitere Unternehmen, das du gründest, beim Finanzamt eine neue Steuernummer beantragen. Damit musst du auch für jede Firma, die auf deinen Namen eingetragen ist, eine separate Steuererklärung einreichen.
Wo findet man die Steuernummer?
Solltest du schon mal eine Steuererklärung abgegeben haben, findest du deine Steuernummer (kurz St.-Nr.) auf deinem Steuerbescheid. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Person oder ein Unternehmen handelt. Wenn du bei deiner ersten Steuererklärung noch keine Steuernummer vorliegen hast, kannst du sie auch bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Es ist aber auch möglich, deine erste Steuererklärung ohne St.-Nr. abzugeben. Spätestens wenn du deinen Einkommensteuerbescheid zurückbekommst, findest du ganz oben auf dem Dokument deine Nummer.
Als Privatperson kannst du deine erste Einkommensteuererklärung auch ohne Steuernummer abgeben.
Der Unterschied zur Steuer-Identifikationsnummer
Deine Steuer-Identifikationsnummer ist eine einmalige persönliche Nummer, die ein Leben lang gültig ist und die man direkt nach der Geburt zugewiesen bekommt. Vergeben wird sie vom Bundeszentralamt für Steuern und ist oft die allererste Post, die ein Baby nach seiner Geburt erhält. Die St.-ID gilt sogar noch 20 Jahre über den Tod hinaus und ändert sich weder bei Umzug oder Heirat. Voraussetzung für die Steuer-ID ist der Wohnsitz in Deutschland. Wenn du längere zeit im Ausland verbringst, dann wird die Steuer-ID sozusagen stillgelegt und wird wieder gültig, wenn du deinen Wohnsitz wieder in Deutschland hast. Sie wurde am 1. Juli 2007 offiziell eingeführt und setzt sich aus 11 Ziffern zusammen.
Der Unterschied zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Umsatzsteuer-ID kennzeichnet innerhalb der EU umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und juristische Personen, die auf den europäischen Binnenmarkt länderübergreifend tätig sind. Sie erleichtert europäische Geschäftsbeziehungen, da das aufwendige Doppelsteuerungsverfahren wegfällt. Wenn beide Unternehmen eine Ust.-ID aufweisen, muss der Lieferant der Ware oder Leistung keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und damit auch nicht an das Finanzamt abführen.
Sowohl die Steuernummer als auch die Umsatzsteuer-ID dienen der Identifikation deines Unternehmens. Für Rechnungen an Unternehmen oder Personen mit Sitz in Deutschland genügt die Angabe der Steuernummer auf der Rechnung. Wenn du eine Rechnung an Personen oder Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland stellst, dann ist die Angabe der Ust.-ID Pflicht.
Für Geschäfte innerhalb der EU ist die Angabe der Ust.-ID auf Rechnungen verpflichtend.
Die Pflichtangabe auf Rechnungen (h2)
Damit du als Unternehmer deine Rechnungen ordnungsgemäß erstellen kannst, musst du eine ganze Menge an Pflichtangaben beachten. Dazu zählt auch die Angabe der Steuernummer und der Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Angabe ist vor allem wichtig im Hinblick auf die Umsatzsteuervoranmeldung, die du bei dem Finanzamt vornehmen musst. Du solltest aber nicht nur deine Rechnungen auf Vollständigkeit prüfen: Auch Rechnungen, die du erhältst, müssen unbedingt die Steuernummer des Rechnungsstellers enthalten, damit du die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug bringen kannst.
Für Kleinunternehmer gibt es eine Ausnahme: Solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, musst du auf deinen Rechnungen keine Steuernummer ausweisen. Auch Kleinbetragsrechnungen bis zu 250 Euro müssen keine Steuernummer enthalten.
Lesetipp: Wie du ein Kleinunternehmen gründen kannst, erfährst du in diesem Beitrag.
Steuernummer beantragen: Welche Dokumente benötigst du?
Wenn du deine Steuernummer beantragen möchtest, musst du dein zuständiges Finanzamt über dein geplantes Unternehmen in Kenntnis setzen. Dafür musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln. Die Übermittlung erfolgt auf digitalem Weg. Wichtig ist, dass dir das Finanzamt seit Anfang 2021 den Fragebogen nicht mehr zuschickt, sondern du die Aufnahme deiner Tätigkeit ohne Aufforderung elektronisch mitzuteilen hast.
Im Fragebogen werden unter anderem folgende Informationen abgefragt:
- Angaben über deine Person
- Rechtsform deines Unternehmens
- Die Art deines Gewerbes oder deiner Tätigkeit
- Schätzung der vermuteten Einkünfte
- Antrag für die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Schritt für Schritt die Steuernummer beantragen
Bei der Beantragung deiner Steuernummer gibt es einige einfache Schritte zu beachten. Wichtig ist, dass du alle sorgfältig erledigst.
Schritt 1: Welche Tätigkeit möchtest du ausüben?
Welcher Tätigkeit du als Selbstständiger nachgehen möchtest, hat Einfluss auf die Beantragung deiner Steuernummer.
Wenn du einem der Katalogberufe nachgehen möchtest und als Freiberufler arbeiten wirst, musst du dich formlos, beispielsweise telefonisch oder postalisch, bei dem Finanzamt melden und deine Selbstständigkeit anmelden.
Wenn du als Gewerbetreibender ein Gewerbe anmelden möchtest, dann ist der erste Schritt der Weg zum Gewerbeamt, das deine Anmeldung automatisch der zuständigen Finanzbehörde übermittelt.
Solltest du unsicher sein, in welche Kategorie dein Unternehmen fällt, kannst du das zuständige Finanzamt telefonisch kontaktieren oder deine Frage direkt vor Ort klären und danach deine Steuernummer beantragen.
Lesetipp: Ein Businessplan ist eine wichtiger Punkt bei deiner Unternehmensgründung. In diesem Beitrag erfährst du mehr dazu.
Schritt 2: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Wenn du dein Gewerbe angemeldet hast oder deine freiberufliche Tätigkeit übermittelt hast, musst du dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Neugründung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen.
Beim Ausfüllen des Dokuments solltest du sorgfältig vorgehen. Das Formular umfasst insgesamt acht Seiten. Eine Herausforderung bei der Neugründung eines Unternehmens ist meist die Frage nach den zu erwartenden Einkünften bzw. dem zu erwartenden Gewinn. Meist wird es dir nur übrig bleiben, an dieser Stelle zu schätzen. Leider bildet diese Einschätzung die Grundlage für künftige Steuervorauszahlungen, weshalb du mit Bedacht vorgehen solltest. Du solltest folgendes beachten: Wenn du deine Einkünfte zu optimistisch einschätzt, kommen hohe Vorauszahlungen auf dich zu. Schätz du den Wert jedoch zu niedrig ein, musst du viele Steuern nachzahlen.
Lesetipp: Wie du den perfekten Firmennamen finden kannst, verraten wir dir in diesem Beitrag.
Wenn das erste Geschäftsjahr doch besser laufen sollte, dann solltest du rechtzeitig damit anfangen, Rücklagen für mögliche Steuerrückzahlungen zu bilden. Am besten meldest du dem Finanzamt umgehend deinen geschäftlichen Erfolg, damit deine Vorauszahlungen angepasst werden können.
Wenn dein Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, musst du ihn noch unterzeichnen und ihn beim Finanzamt abgeben oder ihn über den Postweg versenden.
Schritt 3: Deine Steuernummer
Nach einiger Zeit, meist einige wenige Wochen, erhältst du Post vom Finanzamt. Deine neue Steuernummer wird dir mitgeteilt. Damit bist du steuerlich vollständig erfasst und kannst dich voll und ganz deiner neuen Geschäftsidee widmen.
Steurnummer beantragen: Fazit
Ohne Steuernummer geht nichts. Egal, ob als Gewerbetreibender oder Freiberufler tätig bist, deine St.-Nr. muss vor Beginn deiner Tätigkeit bei deinem Finanzamt beantragt werden. Als Privatperson kannst du auch ohne Steuernummer deine erste Einkommensteuererklärung abgeben, danach wird dir diese mit dem Steuerbescheid mitgeteilt. Wenn du diesen bürokratischen Schritt erledigt hast kannst du mit deinem Unternehmen durchstarten und deine ersten Rechnungen schreiben.