Die Anmeldung eines Nebengewerbes macht in vielen Fällen Sinn. Denn du kannst damit deine hauptberufliche Tätigkeit weiter ausüben und gleichzeitig an deiner neuen Geschäftsidee arbeiten. Und wer weiß - vielleicht entwickelt sich daraus in Zukunft sogar mehr. Schwirrt dir dieser Gedanke bereits selbst schon seit einiger Zeit im Kopf herum? Dann haben wir in diesem Beitrag für dich alles zusammengefasst, was du wissen musst, wenn du ein Nebengewerbe anmelden möchtest.
Lesetipp: In diesem Beitrag erfährst du alles Wissenswerte rund ums Thema Gewerbe anmelden.
Was ist ein Nebengewerbe?
Die Bezeichnung “Nebengewerbe” gibt dabei keine Auskunft über die Rechtsform des Unternehmens.
Der Begriff des Nebengewerbes lässt bereits erahnen, dass es – eben daneben – auch ein Hauptgewerbe gibt. In den meisten Fällen ist es auch so, dass nebenberufliche Gründer bei einem festen Arbeitgeber angestellt sind. Allerdings ist das nicht zwingend nötig. Denn auch Schüler, Studenten, Rentner, sich in Elternzeit Befindende und sogar Arbeitslose können ein Nebengewerbe anmelden.
Ob auch du dazu berechtigt bist, bestimmt einerseits das Gesetz und andererseits der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Krankenkassen. Grundsätzlich gilt das Folgende: Du darfst
- nicht mehr als 20 Stunden pro Woche in der Selbstständigkeit arbeiten, sonst gilt dein Projekt nicht mehr als Nebengewerbe.
- nur weniger als die Hälfte deiner Arbeitszeit selbstständig arbeiten.
- mit deinem Nebengewerbe nur weniger als halb so viel verdienen wie bei deiner Festanstellung.
Lange Rede kurzer Sinn: Du darfst dich deinem Nebengewerbe nicht in Vollzeit und nicht hauptberuflich widmen.
Bist du aktuell keine Arbeitnehmer, so gibt es für dich eine Sonderregelung. In diesem Fall darfst du nebengewerblich nur 15 Stunden pro Woche in der Selbstständigkeit arbeiten. Andernfalls würdest du eine Kürzungen des Arbeitslosengeldes riskieren.
Jetzt fragst du dich vielleicht: Muss ich mein Nebengewerbe dann überhaupt anmelden, wenn es nur einen Bruchteil meiner Arbeitszeit in Anspruch nehmen darf? Die Antwort ist ganz klar: Sobald es Umsätze generiert, musst du dein Nebengewerbe beim Gewerbeamt anmelden (§14 GewO). Und auch das Finanzamt interessiert es nicht, wie viele Stunden du selbstständig arbeitest, denn da gilt: Gewerbe ist Gewerbe.
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Was ist der Unterschied zwischen Nebengewerbe und Kleingewerbe?
In vielen Fällen werden Begriffe wie Nebengewerbe, Nebentätigkeit, Nebenjob und Kleingewerbe gleichbedeutend verwendet. Aber insbesondere zwischen Neben- und Kleingewerbe gibt es Unterschiede, die es zu berücksichtigen gilt. Denn es ist zwar so, dass es sich bei Kleingewerben oft gleichzeitig um ein Nebengewerbe handelt, doch es gibt auch Fälle, bei denen das Kleingewerbe hauptberuflich ausgeübt wird.
Zudem muss festgehalten werden, dass das sogenannte Kleingewerbe ein Produkt des Finanzamtes ist, da es diese Art der Rechtsform für ein Gewerbe schlichtweg nicht gibt. Man kann also beim Gewerbeamt auch kein Kleingewerbe anmelden. Der Begriff rührt vom Bogen zur steuerlichen Erfassung, welchen man vom Finanzamt bekommt. Darauf muss man u. A. angeben, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte. Sie stellt eine Art Starthilfe für kleinere Gewerbe dar, um keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen. Dafür darf im ersten Jahr nur ein Umsatz von 22.000€ generiert werden, im zweiten Jahr darf dieser sich auf 50.000€ belaufen.
Wir halten fest: Ein Kleingewerbe muss nicht immer ein Nebengewerbe sein, da man es auch hauptberuflich ausüben kann. Und auch ein Nebengewerbe muss nicht zwangsläufig ein Kleingewerbe sein, da es sich dabei z. B. auch um eine GbR oder eine UG handeln kann.
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Darf man neben dem Hauptberuf immer ein Nebengewerbe anmelden?
Wenn du eine vertraglich vereinbarte Anzeigepflicht für das Nebengewerbe oder ein ausgesprochenes Verbot ignorierst, können dir arbeitsrechtliche Konsequenzen, wie eine Abmahnung oder gar die Kündigung, drohen.
Die Frage, ob man sich neben dem Hauptberuf überhaupt nebengewerblich selbstständig machen darf, ist gar nicht so unbegründet, wie man vielleicht denken mag. Denn es ist tatsächlich so, dass der Chef die Anmeldung eines Nebengewerbes nicht gestatten muss. Und zwar dann, wenn:
- dabei die berechtigten Interessen des Unternehmens verletzt werden würden.
- in der Festanstellung deshalb nicht mehr dieselben Leistungen erbracht werden könnten wie zuvor.
- das Nebengewerbe eine Konkurrenz zum Unternehmen des Arbeitgebers darstellen würde.
Allerdings ist es so, dass du deinen Chef nicht um Erlaubnis fragen musst. Du musst ihn lediglich über deine nebenberufliche Selbständigkeit informieren. Bist du Beamter, dann sieht das Ganze etwas anders aus. In dem Fall benötigst du eine explizite Genehmigung deines Vorgesetzten.
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Nebengewerbe anmelden: Deine Pflichten gegenüber der Krankenkasse
Wenn du ein Nebengewerbe anmeldest, bleibt erst einmal alles wie zuvor. Du bist also über deinen Vollzeitjob wie gewohnt abgesichert. Wenn allerdings deine Umsätze auf dein Gehalt draufgerechnet werden, kann es passieren, dass auch der Krankenkassenbeitrag zunimmt. Dazu kannst du dich aber im Vorfeld bei deiner Krankenkasse erkundigen.
Bei der Rentenversicherung verändert sich der Beitragssatz nicht. Dieser richtet sich nach deinem Gehalt und dabei steht dir selbstverständlich frei, ob du dich gesetzlich oder privat versichern möchtest. Für manche Berufe gibt es jedoch eine zusätzliche Rentenversicherungspflicht. Auch dabei lohnt es sich, sich zuvor mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um alle Eventualitäten zu klären.
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Nebengewerbe anmelden: Deine steuerlichen Pflichten
Wenn du dich dazu entscheidest, ein Nebengewerbe anzumelden, verpflichtest du dich damit gleichzeitig dazu, jährliche eine Steuererklärung abzugeben. Unternehmensausgaben, wie für Druckerpatronen oder Firmenwagen, können dabei von der Steuer abgesetzt werden. Du solltest jedoch auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben achten, damit dein Nebengewerbe nicht nur als teures Hobby wahrgenommen wird und du deine Ausgaben auch in Zukunft steuerlich geltend machen kannst.
Die steuerlichen Regeln, die du mit der Anmeldung deines Nebengewerbes eingehen musst, hängen mit der Rechtsform zusammen, die du gewählt hast. So machen sich beispielsweise viele Selbständige im Nebenerwerb der Kleinunternehmerregelung zunutze. Was du dafür beachten musst, wurde bereits weiter oben skizziert. Darüber hinaus existieren die folgenden Steuerpflichten:
- zusätzliche Gewerbesteuer bei einem jährlichen Gewinn von über 24.500€ (Freiberufler ausgenommen).
- Gewerbesteuer ab einem Euro Gewinn plus Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.
- Einkommensteuer für Einzelunternehmen und GbR. Sie wird aus Gehalt und Gewinn des Nebenerwerbs errechnet.
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Wie kann ich ein Nebengewerbe anmelden?
Ob du ein Haupt- oder Nebengewerbe gründen möchtest, spielt sowohl beim Gewerbe- als auch beim Finanzamt keine Rolle. Sie verlangen für die Gründung die gleichen Vorgänge.
Nachfolgend erklären wir dir, wie du in 4 Schritten dein Nebengewerbe anmeldest.
Rechtsform wählen
Sobald du deinen Vorgesetzten darüber informiert hast, dass du ein Nebengewerbe anmelden möchtest, stehen die ersten Behördengänge an. Je nach gewählter Rechtsform musst du dich zunächst beim Handelsregister anmelden, bevor du zum Gewerbeamt gehst. Dazu bist du verpflichtet, wenn du als GmbH, UG, KG oder OHG agieren möchtest, bei Einzelunternehmen ist das beispielsweise nicht nötig.
Die Rechtsform bestimmt auch, wie dein Nebengewerbe versteuert wird. Wenn du nicht über 25.000€ Eigenkapital verfügst, um nebenberuflich eine GmbH zu gründen, empfehlen wir, den ersten Schritt in Richtung Einzelunternehmen zu gehen. Wenn du dein Nebengewerbe gemeinsam mit einem Partner anmeldest, könnt ihr euch auch für eine GbR entscheiden.
Gewerbeschein beantragen
Um ein Nebengewerbe anzumelden reicht es in vielen Fällen aus, mit einem Ausweisdokument zum Gewerbeamt zu gehen, dort das entsprechende Formular auszufüllen und die Gebühr zu bezahlen. Noch einfacher läuft das Ganze sogar für Freiberufler ab. Diese müssen nur eine formlose Mitteilung an das Finanzamt schicken, aus welcher zu entnehmen ist, wer du bist und was du vorhast.
Für einige Unternehmen wird eine spezielle Erlaubnis, wie eine Schanklizenz, benötigt. Informiere dich am besten im Vorfeld darüber, ob du eine bestimmte Qualifikation brauchst. Der richtige Ansprechpartner dafür ist die IHK. Am Ende erhältst du dann vom Gewerbeamt einen Gewerbeschein. Anschließend wird das Amt auch andere Organisationen benachrichtigen, die sich in den nächsten Wochen mit dir in Verbindung setzen werden.
Fragebogen des Finanzamtes ausfüllen
Um die für deine Steuererklärung erforderliche Steueridentifikationsnummer zu erhalten, musst du den Fragebogen zur Steuerregistrierung beim Finanzamt ausfüllen. Darin wirst du beispielsweise gefragt, welche Umsätze und Gewinne du erwartest und welche Rechtsform deine Tätigkeit annehmen wird. Reiche diese Erhebung dann innerhalb eines Monats nach Anmeldung deines Nebengewerbes bei dem für dich zuständigen Finanzamt ein.
IHK-Mitglied werden
Sobald du dein Nebengewerbe angemeldet hast und damit Gründer eines deutschen Unternehmens bist, musst du Mitglied in einer der 80 Industrie- und Handelskammern werden. Freiberufler, Agrarunternehmen und Handwerker sind ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft erfolgt in der Regel automatisch mit der Anmeldung beim Gewerbeamt und basiert auf deinen Angaben zum Firmensitz. Die IHK wird sich ebenfalls mit dir in Verbindung setzen und dir weitere Informationen zukommen lassen.
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Wie hoch sind die Kosten eines Nebengewerbes?
In den meisten Fällen zahlst du nur die Gebühr für die Gewerbeanmeldung selbst, welche zwischen 15€ und 65€ beträgt. Für die Gründung eines Nebengewerbes entstehen keine weiteren Unkosten. Allerdings müssen auch die natürlichen Kosten, beispielsweise für die Materialbeschaffung, bedacht werden.
Darüber hinaus können zusätzliche Ausgaben anfallen, wenn du beispielsweise ein spezielles Gewerbe anmelden möchtest, für welches eine behördliche Genehmigungen benötigt wird. Das ist jedoch eher selten der Fall.
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Nebengewere anmelden: Fazit
Du siehst also, ein Nebengewerbe anzumelden ist eine tolle Möglichkeit, um die ersten Schritte in Richtung Selbstständigkeit zu machen, ohne ein zu hohes Risiko einzugehen. Die Anmeldung ist viel unkomplizierter, als man vielleicht im ersten Moment denken mag und man bleibt auch wie gewohnt über den Hauptberuf sozialversichert. Wenn du also mit deinem Hobby Geld verdienen möchtest oder bereits ein spannendes Geschäftsmodell für ein Nebengewerbe entwickelt hast, dann warte nicht länger. Melde es an und schnuppere zum ersten Mal Gründerluft.