Die Gründung eines eigenen Unternehmens erfordert nicht nur Mut und eine gehörige Portion Unternehmergeist, sondern auch eine durchdachte Planung und Organisation. Einer der wichtigsten Schritte in der Gründungsphase ist die Gewerbeanmeldung: Denn nur wer ein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat, kann legal tätig werden. Je nach gewählter Branche muss die Gewerbeanmeldung bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen und erfordert zudem einen erheblichen Verwaltungsaufwand. In diesem Blogbeitrag erklären wir dir, wie du ein Gewerbe anmelden kannst und was du sonst noch über die Gewerbeanmeldung wissen musst.
Was versteht man unter einem Gewerbe und was ist eine Gewerbeanmeldung?
Ein Gewerbe umfasst jede berufliche Tätigkeit, die:
- erlaubt,
- selbstständig,
- nach außen erkennbar,
- auf Gewinn gerichtet und
- auf Dauer angelegt ist.
Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, auf die wir gleich näher eingehen werden.
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Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Wer sein Gewerbe nicht anmeldet, muss laut § 146 GeWo ein Bußgeld von bis zu 1000€ zahlen.
Jeder, der eigenständig (nicht weisungsgebunden) und dauerhaft eine Tätigkeit ausübt, um damit einen Gewinn zu erzielen, ist dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Allerdings ist es so, dass du auch ein Gewerbe anmelden musst, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass diese Tätigkeit nicht den erwünschten Erfolg bringen wird. Grundsätzlich ist es jedem gestattet, ein Gewerbe zu gründen. In manchen Fällen ist jedoch eine Erlaubnis nötig. Beispiele dafür sind:
- Versicherungsberatungen
- Reisegewerbe
- Überwachungsgewerbe
Diese und weitere Bereiche sind in der Gewerbeordnung (GewO) §§29 ff. geregelt. Neben diesen erlaubnispflichtigen Tätigkeiten gibt es auch Genehmigungspflichtige, wie:
- Gaststättengewerbe
- Taxiunternehmen
- Fahrschulen
Während im allgemeinen Sprachgebraucht „Erlaubnis“ und „Genehmigung“ oft als Synonym verwendet werden, gibt es hier jedoch eine klare Abgrenzung. So ist für eine erlaubnispflichtige Tätigkeit die Erlaubnis der ortsansässigen, zuständigen Behörde, meist des Ordnungsamts, erforderlich. Um diese zu erhalten muss grundsätzlich die notwendige fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Dafür werden beispielsweise Abschlusszertifikate und ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt.
Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten wird zusätzlich meist auch die Zustimmung anderer Behörden verlangt. Dazu zählen zum Beispiel das Gewerbeaufsichtsamt, das Bauamt oder das Gesundheitsamt.
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Wer zählt nicht zu den Gewerbebetreibenden?
Freiberufliche Tätigkeiten und solche, die zur sog. Urproduktion zählen, erfordern keine Gewerbeanmeldung.
Freiberufler: Zu den Freiberuflern und somit zu denjenigen, die kein Gewerbe anmelden müssen, gehören Kunstschaffende, Rechtsanwälte und Ärzte. Im Allgemeinen sind freiberufliche Personen durch die beiden folgenden Punkte gekennzeichnet: Erstens wird zur Erbringung ihrer Leistung eine „schöpferische Begabung“ benötigt. Zweitens wird die Tätigkeit „persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig“ erbracht. Weitere freiberufliche Tätigkeitsfelder kannst du im Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 EstG nachschauen. Anstatt ein Gewerbe anmelden zu müssen, sind Freiberufler nur dazu verpflichtet, das Finanzamt über ihre selbstständige Tätigkeit in Kenntnis zu setzen.
Urproduktion: Neben den Freiberuflern müssen theoretisch auch Unternehmer in der sogenannten Urproduktion kein Gewerbe anmelden. Unter dem Begriff der Urproduktion fällt die Forst- und Landwirtschaft, der Wein- und Gartenbau sowie die Vieh- und Fischzucht. Nun ist von „theoretisch“ die Rede, da es auch hier in der Praxis Einschränkungen gibt. So werden Landwirtschaftler zum Beispiel nur dann davon befreit, ein Gewerbe anzumelden, wenn sie ihre eignen Erzeugnisse nicht selbst verkaufen. Schließt dem Bauernhof also beispielsweise ein Hofladen an, in welchem die Produkte angeboten werden, dann ist eine Gewerbeanmeldung wieder notwendig.
Wann muss ich ein Kleingewerbe anmelden?
Wenn die Gewinne deines Unternehmens die Grenze von 60.000 Euro und deine Umsätze 600.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, spricht man von einem Kleingewerbe. In diesem Fall bist du zum Beispiel nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dein Kleingewerbe musst du aber dennoch anmelden, sobald du die Tätigkeit beginnst. Hintergrund: Der Umfang deiner Tätigkeit spielt für das Finanzamt keine Rolle, es ist nur am Startzeitpunkt interessiert.
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Was braucht man zum Gewerbe anmelden?
Du kannst auch eine andere Person mit deiner Gewerbeanmeldung beauftragen. Diese benötigt dann eine zweckgebundene Vollmacht und eine Kopie deines Personalausweises.
Um ein Gewerbe anmelden zu können, benötigst du neben dem Personalausweis und dem Antrag auf Gewerbeanmeldung eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen. Dazu zählen:
- Genehmigungen und Erlaubnis-Bescheinigungen (bei erlaubnis- und genehmigungspflichtigen Tätigkeiten)
- Handelsregisterauszug (bei Eintragung ins Handelsregister)
- Handwerkskarte (Bei handwerklichen Tätigkeiten)
Bürger aus Dritt-Staaten müssen zudem eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorweisen können, die keine einschränkenden Auflagen beinhaltet.
Neben diesen benötigten Unterlagen musst du als Gewerbebetreibender auch Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) werden. Dafür fallen jährliche Gebühren an, deren Höhe sich an deinem Jahresumsatz und deinem Standort orientiert. Darüber hinaus wird das zuständige Finanzamt und die Berufsgenossenschaft über deine Gewerbeanmeldung informiert. Wenn du eine GmbH anmeldest, wird davon auch das Amtsgericht in Kenntnis gesetzt. Daraufhin erhältst du von jeder Stelle Post und musst Angaben zu dir und deinem Gewerbe machen.
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Wo muss man das Gewerbe anmelden? - Geht´s auch online?
Um dein Gewerbe anmelden zu können, musst du dich an das zuständige Gewerbeamt wenden. Die Zuständigkeit hängt hierbei vom Standort des zukünftigen Unternehmens ab. Je nach Region schwanken die Preise für die Gewerbeanmeldung zwischen 10 Euro und 60 Euro. Die reine Anmeldung im Amt dauert circa 15-60 Minuten.
Leider kann man auch heute sein Gewerbe nicht überall online anmelden. Ob es in deiner Stadt auch übers Internet möglich ist, lässt sich mithilfe einer Google-Recherche schnell herausfinden. Sollte diese digitale Anmeldung nicht möglich sein, kannst du zumindest im Internet Vordrucke finden, die du zu deinem Termin ausgefüllt mitbringen kannst. So kannst du immerhin etwas Zeit sparen.
Wie kann ich mein Gewerbe um- oder abmelden?
Wenn du dein Gewerbe irgendwann abmelden möchtest, ist auch dies beim zuständigen Gewerbeamt möglich. In den meisten Fällen reicht hierfür sogar ein formloser Antrag aus. Ist dies nicht der Fall, stellt das Amt in der Regel vorgefertigte Formulare zum Download bereit. Wo eine Online-Anmeldung möglich ist, gibt es in der Regel auch ein entsprechendes Abmeldeformular. Für diesen Vorgang fallen üblicherweise keine Gebühren an.
Für die Abmeldung werden für gewöhnlich die folgenden Dokumente benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Meldebestätigung
- Gewerbeschein
- auszugsweise Kopie des Handels-, Partnerschafts- oder Vereinsregisters
Nach der Abmeldung werden die Informationen automatisch an das Finanzamt, die Handelskammern und Berufsgenossenschaften weitergeleitet. Dies gilt jedoch nicht für Eintragungen ins Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister. In diesen Fällen musst du dich selbst um die Austragung kümmern und einen Notar engagieren.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG oder GbR) müssen alle zur Geschäftsführung berechtigten Gesellschafter die Gewerbeummeldung unterschreiben.
Es kann verschiedene Gründe geben, dein Geschäft neu zu registrieren: Zum Beispiel, weil du den Firmensitz wechselst, eine Niederlassung eröffnest oder deinen Leistungsumfang anpasst. Bei einer Ummeldung musst du dich ebenfalls bei deinem zuständigen Gewerbeamt melden. Für die Rückmeldung ist neben den bereits aufgeführten Abmeldeunterlagen in der Regel ein separates Rückmeldeformular erforderlich.
Um dein Gewerbe ummelden zu können, muss ein konkreter Grund vorliegen. Beispiele hierfür sind:
- Standortwechsel
- Wechsel des Inhabers
- Änderung des Gewerbegegenstandes
Für eine Ummeldung benötigst du neben den aufgelisteten Dokumenten für eine Abmeldung auch ein Ummeldeformular und musst dich damit ebenfalls an das örtliche Gewerbeamt wenden.