Impressumspflicht: Was steckt dahinter?

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Das Impressum ist deine Visitenkarte im Internet. Wer eine eigene Webseite oder einen Onlineshop führen will, muss dabei einige rechtliche Regelungen beachten. Konkret geht es hier um die Bestandteile der Impressumspflicht.

Ein wichtiger Bestandteil einer Webseite ist das Impressum. In der vermeintlichen Anonymität des Internets ist es für den Verbraucher wichtig, ein gewisses Maß an Sicherheit zu spüren. Damit sich Verbraucher ein Bild über das Unternehmen oder die Person hinter der Webseite machen können, müssen Betreiber von Internetseiten bestimmte Angaben über ihre Identität zur Verfügung stellen.  

Sobald eine Webseite einen gewerblichen Hintergrund hat, besteht die Impressumspflicht. Sie existiert seit 1997 und ist im Telemediengesetz (TMG) verankert. Wenn du eine Webseite betreibst, die gewerbliche Ziele verfolgt und kein Impressum führst, dann kann es unter Umständen zu hohen Bußgeldern kommen.  

Um das zu vermeiden, beantworten wir in diesem Beitrag alle wichtigen Fragen rund um das Thema Impressumspflicht und zeigen dir, auf welche Pflichtangaben du achten musst. 

Inhaltsverzeichnis:

  • Kurz und knapp: Was ist ein Impressum? 
  • Wer muss ein Impressum führen? 
  • Wo ist die Impressumspflicht verankert? 
  • Was sind die Pflichtangaben für ein Impressum? 
  • Welche Strafen drohen bei Verletzung der Impressumspflicht? 

Kurz und knapp: Was ist ein Impressum? 

 Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Presserecht. Mittlerweile ist er aber auch für Webseiten und Onlineshops etabliert, die nicht im Presse-Bereich tätig sind. Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe. Allgemein gibt das Impressum an, wem eine Webseite gehört bzw. wer die verantwortliche Person ist. Angaben für das Impressum sind beispielsweise die Anschrift des Inhabers, damit im Zweifel rechtliche Ansprüche an ihn durchgesetzt werden können. Die Verbraucher bzw. Nutzer einer Webseite sollen genau wissen, wer sich hinter der Webseite verbirgt. Das Impressum soll also vor allem für mehr Transparenz im Netz sorgen.  

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Die Impressumspflicht dient also vor allem dem Verbraucherschutz. Ein weiterer Zweck ist bei rechtlichen Auseinandersetzungen festzustellen, wer der Inhaber einer Webseite ist und bei möglichen Rechtsverstößen gegen diesen vorgehen zu können. Die juristisch korrekte Bezeichnung für Webseiten ist die Anbieter-Kennzeichnungspflicht. Sie ist in § 5 Telemediengesetz (TMG) geregelt. Unter den Begriff “Telemedien” fallen verschiedene elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Dazu zählen unter anderem Webshops, Suchmaschinen, Online-Auktionshäuser oder Webportale. 

Wer muss ein Impressum führen?

Für wen die Impressumspflicht greift, regelt vor allem § 5 TMG. Allgemein gilt die Pflicht für jeden Anbieter einer Internetseite, sobald die Plattform geschäftlich genutzt wird. Webseiten für ausschließlich private Zwecke unterliegen nicht der Impressumspflicht. Wenn aber auf der privat genutzten Webseite Werbung geschaltet wird, mit dem Hintergrund Geld zu verdienen, kann dies eine Impressumspflicht begründen. Bereits ein Werbebanner oder ein Partnerlink können eine Webseite zu einer gewerblich machen. Auch geringe direkte oder indirekte Einnahmen über die Webseite machen diese impressumspflichtig.  

Webseiten, die vor allem unter die Impressumspflicht fallen, sind Onlineshops oder Suchmaschinen. Auch Accounts in den Sozialen Medien wie Instagram und Co. sind verpflichtet, ein Impressum zu führen, sobald das Konto gewerblich genutzt wird.

Komplizierter wird es bei der Impressumspflicht bei Webseiten und Blogs, die regelmäßig Inhalte veröffentlichen. Die Pflicht gilt nicht nur für gewerbliche Webseiten, sondern auch für Webseiten mit regelmäßigen redaktionellen Inhalten. Leider ist es sehr schwierig, klarzustellen, wann ein Blog oder eine Webseite unter dieses Kriterium fällt, da es hier so gut wie keine Urteile gibt. Willst du auf deiner Webseite oder auf deinem Blog regelmäßig Inhalte veröffentlichen, dann solltest du im Zweifelsfall lieber ein Impressum anlegen.  

Lesetipp: Die Impressumspflicht gilt auch für Blogs im Internet. Mehr Infos, wie du einen Blog erstellst, findest du hier.  

Die Webseite eines Unternehmens benötigt hingegen immer ein Impressum – auch dann, wenn auf der Webseite nichts direkt verkauft wird. 

Wo ist die Impressumspflicht verankert?

Die Impressumspflicht für gewerblich genutzte Webseiten ist im Telemediengesetz (TMG) im §5 Allgemeine Informationspflichten verankert. In diesem Paragraphen ist die “Pflicht zur Anbieterkennung bei Online Angeboten” festgeschrieben – die sogenannte Impressumspflicht. Im Telemediengesetz wird auch darüber aufgeklärt, was ein Impressum beinhalten muss. Umgangssprachlich wird das TMG auch “Internetgesetz” genannt, da es alle rechtlichen Regelungen für die Telemedien in Deutschland enthält.  

Außerdem enthält auch § 55 des Rundfunkstaatsvertrages (RStV) Richtlinien zur Impressumspflicht. Im § 55 Abs. 1 RStV ist folgendes festgelegt:  

“Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. Namen und Anschrift sowie
  2. bei juristischen Personen auch Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten.” 

Wichtig ist, dass dein Impressum auf jeder Seite durch maximal zwei Klicks erreichbar sein sollte. Willst du dein Impressum als Linktext einfügen, sollte dieser Text eine eindeutige Bezeichnung haben, üblicherweise wird das Kind deshalb beim Namen genannt und der Link mit dem Ankertext “Impressum” versehen.  

Was sind die Pflichtangaben für ein Impressum?

Führst du eine gewerbliche Webseite, bist du an die Impressumspflicht gebunden und musst bestimmte Kriterien erfüllen. Das heißt, du musst bestimmte Informationen preisgeben.  

Du musst leichte Erkennbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums garantieren. Das bedeutet, dass dein Impressum auf deiner Webseite gut sichtbar sein muss und mit wenigen Klicks aufgerufen werden kann. Das einfachste ist, wenn du für dein Impressum eine eigene Seite erstellst und diese Seite im Navigationsmenü deiner Webseite verlinkst. So garantierst du, dass deine Besucher dein Impressum direkt über die Hauptseite aufrufen können. Natürlich ist es auch möglich, es in der Fußzeile deiner Webseite zu verlinken. Du musst dabei beachten, dass es maximal zwei Klicks benötigen darf, um zu deinem Impressum zu gelangen. 

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Für den Nutzer muss außerdem ständige Verfügbarkeit und Barrierefreiheit gewährleistet werden. In der Impressumspflicht ist verankert, dass dein Impressum auf deiner Webseite immer funktionieren muss, wenn die Seite online ist. Deshalb solltest du regelmäßig den Link zu deinem Impressum testen. Zudem muss jeder Besucher deiner Webseite den Inhalt deines Impressums ohne Einschränkungen lesen können. Das heißt, dass dein Impressum unbedingt barrierefrei sein muss und auch sehbehinderte Menschen in der Lage sein müssen, es über ihren Textbrowser aufzurufen. Du solltest also niemals eine Bilddatei für dein Impressum ablegen, da diese durch Textbrowser nicht verarbeitet werden können.  

Ein zwingender und besonders wichtiger Inhalt sind Anschrift und Kontaktdaten, die in deinem Impressum hinterlegt werden müssen, um die Impressumspflicht zu erfüllen. Das Impressum muss stets alle wichtigen Pflichtangaben beinhalten, dazu zählt auch die schnelle und elektronische Kontaktaufnahme zu deinem Unternehmen. Wichtig ist, dass du deinen Vor- und Zunamen und den Namen und die genaue Anschrift deines Unternehmens nennst.

Deine Privatadresse reicht auf keinen Fall aus. Sollte dein Unternehmen einen vertretungsberechtigten Gesellschafter besitzen, muss dieser ebenfalls unbedingt im Impressum genannt werden. Existiert ein Aufsichtsrat im Unternehmen, sollte mindestens der Vor- und Zuname des Vorsitzenden genannt werden. Wenn dein Unternehmen einen Dienst erbringt, der eine Zulassung voraussetzt, dann muss die zuständige Aufsichtsbehörde unbedingt genannt werden.

Zu den Pflichtangaben zählen außerdem alle weiteren wichtigen Kontaktdaten wie beispielsweise E-Mail, Telefon und Fax. Gibst du nur eine Telefonnummer an, reicht das nicht aus. Es muss mindestens ein weiterer Kommunikationsweg aus dem Impressum erkennbar sein.  

Visual zum Thema Impressumspflicht

Zudem darfst du keine Abkürzungen verwenden. Um die Impressumspflicht einzuhalten, müssen alle Angaben vollständig enthalten sein. So reicht eine einfache Angabe der Postfachadresse auf keinen Fall aus. Auch deinen Vornamen darfst du nicht abkürzen oder ihn durch ein Pseudonym ersetzen. Dein Impressum muss immer vollständig sein. Bei Abkürzungen zu der Angabe von Rechtsformen gibt es noch Streitpunkte. Es gibt in diesem Fall keine richterlichen Urteile. In der Regel reicht es aber aus, wenn du die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit “GmbH” abkürzt.  

Aus der Impressumspflicht ergibt sich auch die Angabe von besonderen Rechtsformen und der Umsatzsteuer-ID. Sollte dein Unternehmen zu einer Rechtsform wie der Partnergesellschaft, der Genossenschaft oder der GmbH zählen, musst du zwingend den Handelsregistereintrag angeben. Auch die Angabe der Umsatzsteuer-ID ist für das Impressum verpflichtend. Solltest du nur eine persönliche Steuernummer nutzen, dann muss diese nicht angegeben werden.  

Für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und GmbHs, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, muss im Impressum ebenfalls eine Angabe dazu gemacht werden.  

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Es ist also von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, was in einem Impressum verpflichtend stehen muss. Bei einem Einzelunternehmen genügt in der Regel die Angabe von Namen und der Anschrift, die Daten zur Erreichbarkeit (Telefon/E-Mail), die Umsatzsteuer ID und das zuständige Finanzamt. Für Personengesellschaften, Aktien- oder Kommanditgesellschaften und Vereine ergeben sich noch weitere Pflichtangaben. Je nach tatsächlicher Konstellation gibt es unterschiedliche Vorgaben für ein rechtssicheres Impressum. 

Welche Strafen drohen bei Verletzung der Impressumspflicht?

Bei Verstößen gegen die Impressumspflicht kann es zu Abmahnungen kommen. Es besteht die Gefahr, dass deine Konkurrenz wegen Wettbewerbsverletzung gegen dich vorgeht. Außerdem kann durch einen vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstoß der Impressumspflicht auch eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Gemäß § 16 TMG kann dies eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben. Dabei sind bei einer Abmahnung drei Konstellationen möglich:  

Konstellation 1: Deine Webseite verfügt über gar kein Impressum. Wenn du also eine gewerbliche Webseite führst, und über kein Impressum verfügst, verstößt du gegen die Impressumspflicht und musst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.  

Konstellation 2: Du führst ein Impressum, es ist aber nicht vollständig. Häufige Fehler sind beispielsweise ein abgekürzter Name, die Umsatzsteuer-ID wird im Impressum nicht angegeben, obwohl sie vorhanden ist, es fehlen bei einer GmbH etc. die Angaben zum Vertretungsberechtigten.  

Konstellation 3: Du hast dein Impressum falsch gekennzeichnet. Einige Gerichte erkennen die Bezeichnung “Über uns” oder “Pflichtangaben” nicht als ausreichend an, deshalb kann auch eine falsche Bezeichnung zu Abmahnungen führen. Aus diesem Grund solltest du für den Ankertext zwingend den Begriff „Impressum“ wählen. 

Damit es gar nicht so weit kommt, solltest du dir unbedingt Gedanken über dein Impressum machen und im Zweifelsfall einen Experten hinzuziehen. Auch wenn du eine Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht erhalten hast, solltest du dich an einen fachkundigen Anwalt wenden. Dieser kann genau prüfen, ob deine Angaben der Impressumspflicht entsprechen und im besten Fall eine Einigung mit dem Abmahnenden in die Wege leiten.  

Lesetipp: Unternehmen gründen: Der komplette Schritt-für-Schritt-Leitfaden.  

Impressumspflicht: Fazit

Um eine Abmahnung oder eine Geldstrafe zu vermeiden, solltest du der Impressumspflicht unbedingt nachkommen. Wenn du einen Onlineshop oder eine Webseite für dein Unternehmen erstellst, dann musst du zwingend ein Impressum führen und es für deine Besucher leicht erreichbar machen. Solltest du Social Media für dein Unternehmen nutzen, muss dort auf deinen Profilen ebenfalls unbedingt ein Impressum verlinkt sein. Achte dabei auf jeden Fall auf die Vollständigkeit und überprüfe regelmäßig deine Angaben auf Aktualität. Wichtig ist auch, dass die Impressen auf deinen Social Media Kanälen übereinstimmen.  

Am besten holst du dir für dein rechtssicheres Impressum Hilfe bei einem Experten deiner Wahl, damit deinem sicheren Start in dein Business nichts im Weg steht.  

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